Vereinsvorstand
Gemäß dem BGB benötigt jeder Verein einen Vorstand. Dieser Vereinsvorstand übernimmt vielfältige Aufgaben und führt die Geschäfte des Vereins. Zugleich vertritt der Vorstand den Verein und seine Mitglieder nach außen.
Die Satzung des Vereins muss laut dem BGB Regelungen dazu enthalten, wie sich der Vereinsvorstand zusammensetzt, ob das Amt aus einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern besteht. In der Satzung wird auch bestimmt, ob der Vorstand im Verein aus einem engeren und einem erweiterten Vorstand besteht. Deshalb muss darauf geachtet werden, dass die Unterscheidung zwischen dem eigentlichen Vorstand und dem erweiterten Vorstand in der Satzung zum Ausdruck kommt. Die Wahl des Vorstands eines Vereins erfolgt durch die Mitglieder im Rahmen der Mitgliederversammlung. Nachfolgend sind die Vorstandsmitglieder im Vereinsregister einzutragen.
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