Vereinsvorstand

Gemäß dem BGB benötigt jeder Verein einen Vorstand. Dieser Vereinsvorstand übernimmt vielfältige Aufgaben und führt die Geschäfte des Vereins. Zugleich vertritt der Vorstand den Verein und seine Mitglieder nach außen.

Die Satzung des Vereins muss laut dem BGB Regelungen dazu enthalten, wie sich der Vereinsvorstand zusammensetzt, ob das Amt aus einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern besteht. In der Satzung wird auch bestimmt, ob der Vorstand im Verein aus einem engeren und einem erweiterten Vorstand besteht. Deshalb muss darauf geachtet werden, dass die Unterscheidung zwischen dem eigentlichen Vorstand und dem erweiterten Vorstand in der Satzung zum Ausdruck kommt. Die Wahl des Vorstands eines Vereins erfolgt durch die Mitglieder im Rahmen der Mitgliederversammlung. Nachfolgend sind die Vorstandsmitglieder im Vereinsregister einzutragen.

Erfahren Sie hier und in unseren separaten Artikeln alles zum Thema Vorstand im Verein!

Was tun, wenn ein Vorstandsmitglied ausscheidet?

Ein Fall, wie er immer wieder vorkommen kann. Aus dem mehrgliedrigen (= mehrköpfigen) Vorstand scheiden ein oder mehrere Mitglieder vorzeitig aus. Zum Beispiel, weil sie ihr Amt niedergelegt haben oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der... weiterlesen ›

Schriftführer: Mehr als nur ein Protokollant

Der Schriftführer tritt für die Vereinsmitglieder in erster Linie in Erscheinung, wenn Mitgliederversammlungen stattfinden. Meist übernimmt der Schriftführer die Rolle des Protokollführers. Der Zuständigkeitsbereich eines Schriftführers reicht... weiterlesen ›

Jugendwart im Verein – Aufgaben & Funktion

Jugendliche langfristig an den Verein zu binden, ist nicht leicht. An einem Vorstandskollegen, der sich ganz speziell darum kümmert, die Sparten und Abteilungen übergreifende Jugendarbeit zu managen, führt kein Weg (mehr) vorbei. In vielen Vereinen... weiterlesen ›