Mitgliederzahl
© Julien Eichinger l Adobe Stock

Die Zahl der Mitglieder wirkt sich in zwei Fällen gesetzlich aus:

  • Der Verein wird nur dann in das Vereinsregister eingetragen, wenn die Satzung von mindestens sieben Mitglieder unterzeichnet worden ist.
  • Der Vereins verliert seine Rechtsfähigkeit, wenn die Zahl der Mitglieder unter drei sinkt.



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