Jugendordnung
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Inhaltsverzeichnis

Die Jugend ist für wohl jeden Verein von überragender Bedeutung



Sie ist die Zukunft des Vereins. Um dies zu unterstreichen, stellen viele Vereine eine Jugendordnung auf. Diese soll dem Jugendwart die Jugendarbeit erleichtern und eine weitgehende Selbstverwaltung ermöglichen. In der Regel verwaltetet die Jugendabteilung des Vereins die ihr von der Mitgliederversammlung bzw. vom Vorstand bewilligten Mittel selbstständig und eigenverantwortlich.



Zu den klassischen Aufgaben, die in einer Jugendordnung geregelt werden, gehört es insbesondere,

  • die Ziele des Vereins zu fördern und in den Vereinsgremien mitzuarbeiten,
  • die theoretische und praktische Ausbildung in den im Verein ausgeübten Tätigkeiten zu fördern,
  • die Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen der Jugendarbeit,
  • die Kontaktpflege zu noch nicht vereinsangehörigen Jugendlichen und zu anderen Jugendorganisationen.



Weitere Regelungen, die typischerweise in eine Jugendordnung gehören, sind unter anderem:

  • Bildung der Jugendversammlung,
  • Mitglieder der Jugendversammlung,
  • Zuständigkeit der Jugendversammlung,
  • Einberufung der Jugendversammlung,
  • ordentliche und außerordentliche Jugendversammlungen,
  • Bildung des Jugendvorstands,
  • Zusammensetzung des Jugendvorstands,
  • Aufgaben des Jugendvorstands.



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