Geschäftsbericht
Beurteilung der Geschäftsführung des Vereins
Der Geschäftsbericht des Vorstands ist regelmäßig zentraler und besonders bedeutsamer Punkt einer ordentlichen Mitgliederversammlung. Wegen seiner Bedeutung wir der Bericht des Vorstands auch als Geschäftsbericht bzw. Bericht zur Lage des Vereins bezeichnet. Er liefert die Antwort auf die Frage: „Was hat der Vorstand im Berichtszeitraum getan, um die Vereinsziele zu verwirklichen?“. Das bedeutet: Der Bericht muss umfassend sein und die Mitglieder über alle Angelegenheiten informieren, die zur sachgerechten Beurteilung der Geschäftsführung des Vereins erforderlich sind.
Wichtig für die Entlastung des Vorstands
Nur eine richtig und vollständig informierte Mitgliederversammlung kann danach auch die Entlastung des Vorstands beschließen. Der Bericht muss nicht zwingend schriftlich vorgelegt werden. Die mündliche Berichterstattung genügt. Weit verbreitet ist es jedoch, dass die Vereinszeitung im Vorfeld der Mitgliederversammlung einen schriftlichen Bericht des Vorstands veröffentlicht, und der Vorstand in der Mitgliederversammlung dann nur noch auf bestimmte Einzelaspekte eingeht.
Achtung: Anders als der Geschäftsbericht, muss der Rechenschaftsbericht zwingend schriftlich vorgelegt werden. Das liegt daran, dass der Rechenschaftsbericht eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthalten muss.
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