Rederecht während einer Mitgliederversammlung

Rederecht während einer Mitgliederversammlung

©VTT Studio - stock.adobe.com
Inhaltsverzeichnis

Rederecht gilt für jedes Mitglied



Auf einer Mitgliederversammlung hat grundsätzlich jedes Mitglied Rederecht. Das Wort erteilt der Versammlungsleiter in der Reihenfolge, in der die Wortmeldungen eingegangen sind. Es empfiehlt sich, eine Rednerliste anzulegen, die vom Schriftführer geführt werden kann. Der Ablauf einer Mitgliederversammlung kann in der Satzung oder in einer Vereinsordnung geregelt sein. Darin kann beispielsweise auch vorgesehen werden, dass die Mitgliederversammlung auf Antrag beschließt, ob noch weitere Wortmeldungen zum Beschlussgegenstand zugelassen sind bzw. dass keine weiteren Wortmeldungen mehr zugelassen werden. Beschließen die Mitglieder mit Stimmenmehrheit das Ende der Aussprache, entfallen weitere Wortmeldungen.



Möchten Sie mehr zum Thema „Rederecht“ erfahren? Dann klicken Sie hier und testen Sie „Verein & Vorstand aktuell“ 30 Tage kostenlos!