Beschlußsammlung Pflicht?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 8 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden schroedi07

    Ist eine Beschlußsammlung für Vereine Pflicht? Und wenn ja, wie sollte sie für die Mitglieder zugänglich sein; ist es bei einem bundesweiten Verband zumutbar, daß die Mitglieder zur Geschäftsstelle reisen müssen, um die Beschlüsse einzusehen? (Auf der Verbandshomepage gibt es einen Mitgliederbereich mit Zugang per Login)

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Für Unterlagen gibt es gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfristen. Diese bewegen sich zwischen 6 und 10 Jahren.

    Wenn der Verband einen internen Bereich auf der Homepage hat, kann der die mitgliederrelevanten Dokumente dort veröffentlichen. Alle Unterlagen muss er aber nicht zugänglich machen.

    Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
    http://lp.vereinswelt.de/shop/handbuch-fuer-den-vereinsvorsitzenden/

    H. Baumann

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