Eine Entlastung erfolgt immer zum Ende eines Geschäftsjahres, nach einer Kassenprüfung auf Vorschlag eben dieser Kassenprüfer. Diese Entlastung spricht die MV aus.
Sie könnten die Kassenprüfen bitten eine außerordentliche Kassenprüfung durchzuführen und hierüber einen Prüfbericht zu fertigen. Bitten Sie um eine Exemplar des Berichtes.
Danach würde ich als Kassenwart zurücktreten. Damit können Sie nachweisen, dass zu Zeitpunkt ihres Rücktrittes die Kasse ordnungsgemäß geführt wurde.
Im übrigen, lassen Sie sich nicht von den Kassenprüfern abwimmeln. Zum einen dürfen diese jederzeit eine KAssenprüfung durchführen, genaus dürfen Sie jederzeit um eine solche bitten.