Entlastung Kassenwart bei Streit

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 months, 2 weeks von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Laura409

    Hallo,

    ich bin Schatzmeisterin in einem noch ganz neuen Verein.
    Leider gibt es bereits jetzt große Streitigkeiten bezüglich der Abrechnung.
    Ich als Schatzmeister und die beiden Vorstandsvorsitzenden sind absolut unterschiedlicher Meinungen bezüglich einiger Rechnungen und Kontoabbuchungen.
    Wir kommen auf keinen gemeinsamen Nenner und ich frage mich wie ich jetzt eine Abrechnung erstellen soll?
    Weiterhin möchte ich aufgrund dieser Streitigkeiten schnellstmöglich mein Amt als Schatzmeisterin niederlegen und aus dem Verein austreten.
    Dem bedarf aber aber meiner Entlastung als Schatzmeisterin. Was passiert wenn aufgrund der Streitigkeiten keine ordentliche Abrechnung und damit auch keine Entlastung des Schatzmeisters erfolgen kann ? Ich möchte mich rechtlich absichern und sicher gehen, dass ich keinesfalls schadensersatzpflichtig bin.

    Ich wäre sehr dankbar für Ratschläge.

    Liebe Grüße

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Eine Entlastung erfolgt immer zum Ende eines Geschäftsjahres, nach einer Kassenprüfung auf Vorschlag eben dieser Kassenprüfer. Diese Entlastung spricht die MV aus.
    Sie könnten die Kassenprüfen bitten eine außerordentliche Kassenprüfung durchzuführen und hierüber einen Prüfbericht zu fertigen. Bitten Sie um eine Exemplar des Berichtes.
    Danach würde ich als Kassenwart zurücktreten. Damit können Sie nachweisen, dass zu Zeitpunkt ihres Rücktrittes die Kasse ordnungsgemäß geführt wurde.
    Im übrigen, lassen Sie sich nicht von den Kassenprüfern abwimmeln. Zum einen dürfen diese jederzeit eine KAssenprüfung durchführen, genaus dürfen Sie jederzeit um eine solche bitten.

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