
GEMA: Wann haben Vereine eine Meldepflicht?
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1 min | Zuletzt aktualisiert am 23.11.2023
Inhaltsverzeichnis
Die GEMA nimmt die Rechte der Komponisten, Texter und Musikverleger von Musikwerken wahr
Eine Meldeverpflichtung an die GEMA besteht für Sie stets dann, wenn eine öffentliche Musikwiedergabe stattfinden soll. Das ist der Fall, wenn die beiden folgenden Voraussetzungen vorliegen:- Musikwiedergabe: Eine Meldepflicht bei der GEMA besteht unabhängig davon, ob die vereinseigene Tanzkapelle spielt oder ob die Musik von der CD, Musikkassette oder der Schallplatte kommt. Sobald auf Ihrem Vereinsfest eine Musikwiedergabe erfolgt – und mag dies auch nur zur Untermalung sein –, müssen Sie dies der GEMA mitteilen.
- Öffentliche Wiedergabe: Die Wiedergabe eines Musikwerks ist dann öffentlich, wenn sie für mehrere Personen bestimmt ist, die Musik also beispielsweise auf dem Sommerfest oder Jubiläumsball des Vereins gespielt wird.