Kassenwart abwählen

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 7 months von  Tom.
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    Hallo, wir wollen einen neuen Kassenwart haben.Unter welchen Umständen kann der Vorstand einen neuen bestimmen?Oder muß immer eine JHV einberufen werden.Der Alte würde auch zurücktreten.Danke für die Antworten.

    Tom Tom

    War um auch immer Sie einen neuen Kassenwart haben wollen, abwählen kann diesen immer nur das Gremium, das ihn auch gewählt hat. Die Mitgliederversammlung (MV).
    Sollte der Kassenwart zurücktreten, sollten Sie eine außerordentliche MV einberufen und einen neuen wählen. Hier können Sie auch, das muss dann aber in der Einladung zur MV aufgeführt sein, die Amtszeit bis zur regulären Wahl des Vorstandes begrenzen. Sonst wählen Sie dieses Jahr den Kassenwart und nächstes Jahr den Restvorstand.

    Kein Profilbild vorhanden Lego68

    Danke, also kann der Vorstand bei Rücktritt des Kassenwartes keinen neuen bestimmen.Das muß die MV machen.Richtig?

    Tom Tom

    Ja.
    §27 (1) BGB besagt: Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.
    Somit kann auch nur die Mitgliederverwaltung den Vorstand oder einzelne Vorstandsmitglieder abberufen und in einer neuen Wahl, dann neu wählen.
    Ein absetzten durch den Vorstand selbst ist nichtig.

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