Hallo Günter,
Der Kassenwart gehört in der Vereinspraxis zu den wichtigsten Funktionsträgern im Verein. Die Aufgaben des Kassenwarts umfassen insbesondere folgende Tätigkeiten:
* Führung der Vereinskasse
* Abwicklung oder Delegation des Zahlungsverkehrs
* Berichte über Finanz- und Vermögenslage
* Anfertigung von steuerrechtlichen Schriftstücken
* Verantwortung für die Buchführung.
Der Kassenwart legt der Mitgliederversammlung seinen Rechenschaftsbericht vor.
Er ist aber nicht verpflichtet, einmal im Monat dem Vorsitzenden Rechenschaft über die finanzielle Situation des Vereins abzulegen. Das müßte er nur tun, wenn Ihre Vereinssatzung das vorschreibt, was ich mir aber nicht vorstellen kann.
Gruß aus Bonn
mouche