Satzungsänderung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 1 month von  hbaumann.
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    Thema Satzungsänderung
    In einer Satzungsänderung wird der Wegfall eines Vorstandspostens, hier Pressewart, innerhalb der Wahlperiode beantragt.
    Frage: Ist bei Annahme der Änderung die Satzung bis zur Neuwahl des Vorstandes (in 2 Jahren) noch gültig?

    hbaumann hbaumann

    Eine Satzungsänderung wird mit dem Beschluss gültig, erlangt aber erst Rechtskraft mit der Eintragung in das Vereinsregister. Betrifft die Satzungsänderung die Verkleinerung des Vorstandes, ist der Beschluss darüber gleichzusetzen mit der Abberufung der entsprechenden Vorstandsposition durch die Mitgliederversammlung.
    Die Satzung gilt also nicht mehr bis zum Ende der Wahlperiode.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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