Es gilt der Tag des Geldzuflusses. Da Sie den Scheck erst 2013 bei der Bank einreichen, kann die Spendenbescheinigung auch erst für 2013 ausgestellt werden.
Sollte dem Spender aber sehr daran gelegen sein (evtl. aus steuerlichen Gründen), dass er die Spende noch 2012 abrechnet, müssen sie mit dem Finanzamt Rücksprache halten, ob es einer Rückdatierung der Spendenbescheinigung zustimmen würde. Vielleicht gibt es eine entsprechende Ausnahmemöglichkeit wegen der zeitlichen Nähe zum Jahreswechsel.
Hätte der Verein den Scheck aber noch im alten Jahr einreichen können und hat es nur versäumt, sehe ich keine Möglichkeit.
H. Baumann
kontakt@vorstandswissen.de