In diesem Fall dürfen Sie keine Spendenbescheinigung ausstellen. Sportbekleidung mit Firmenaufdruck fällt in den Bereich des Sponsorings. Der Verein bietet eine Gegenleistung in Form von Werbung für die Firma. Die Trikots sind dann sozusagen die Bezahlung dafür.
Sie können dem Sponsor lediglich eine ganz normale Empfangsquittung ausstellen und müssen den Wert der Trikots als steuerpflichtige Einnahme verbuchen. Der Sponsor kann die Kosten als Betriebsausgabe (für Werbung) steuerlich berücksichtigen.
Zu empfehlen ist auch folgende Publikation des Verlages:
http://lp.vereinswelt.de/shop/schatzmeister-aktuell/?sid=317215
Kunden des Verlages können sich mit Ihren Anfragen direkt an den Vereins-Service wenden und erhalten eine kompetente Antwort: redaktion@vereinswelt.de
H. Baumann