Vorzeitiger Rücktritt Kassenwart

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 1 month von  hbaumann.
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    Unser Kassenwart tritt auf der nächsten MV vorzeitig zurück.
    Nächster Wahltermin ist Sept. 2015.
    Gemäß Satzung ist jedes Vorstandsmitglied Einzelvertretungsberechtigt. Somit bleibt der Verein also handlungsfähig. Nun muss die MV das Amt des Kassenwarts durch Beschluss koopieren wie es auch die Satzung vorsieht. Wenn sich aber kein anderes Vorstandsmitglied dazu bereit erklärt, muss dann der 1. Vorsitzende das Amt des Kassenwart automatisch koopieren?
    Ist der Rücktritt des Kassenwarts und die Koopierung des Amtes dem Vereinsregister anzuzeigen?
    Im voraus schon mal Danke für die Antworten!!

    hbaumann hbaumann

    Der vorzeitige Rücktritt des Kassenwart muss selbstverständlich dem Amtsgericht angezeigt werden.

    Eine Kooptierung in den Vorstand ist nur möglich, wenn die Satzung das ausdrücklich zulässt. Außerdem muss die Mitgliederversammlung nicht kooptieren, sie kann gleich richtig wählen. Da es aber eine außerplanmäßige Wahl ist, sollte diese bis zur nächsten regulären Wahl 2015 befristet werden.

    Wenn der Vorsitzende das Amt des Kassenwarts mit übernimmt, wäre das eine sog. Ämterhäufung, die auch durch die Satzung gedeckt sein müsste.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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