Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 months, 1 week von  Tom.
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    Ich bin Mitglied in einem Deutschen Segel/motorflugverrein. In de Satsung ist einen Beitrag und Gebuhrend Paragraf aufgenommen wo die Unter – und Abstelgebuhren sind festgelegt. Diese Beitrage und Gebuhren verstossen nach meiner Ansicht Gegen dass Gleichbehandlungs principe, weil einige gruppen einen veil niederigen beitrag oder Gebuhren bezahlen als andere gruppen unter vollig Gleiche bedingengen. Weilcher paragraf im BGB definiert das gleichbehandlungsgrundsatz? Mvrgr Willem (NL)

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    1. Jeder Verein ist in seiner Gestaltung der Beiträge und Gebühren frei.
    2. Beiträge und Gebühren werde durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Ist dieses Beschlussverfahren korrekt abgelaufen, wovon ich mal ausgehe, sind die Beiträge und Gebühren fakt! Das wird auch jedes Greicht dann so sehen.

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