Protokoll Mitgliederversammlung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 5 months von  hbaumann.
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden ThomasM

    Hallo,
    ich habe als ’normales‘ Vereinsmitglied nach dem Verlesen der Tagesordnung zu unserer MV bemerkt, das kein Versammlungsleiter benannt wurde. Daraufhin wurde ich vorgeschlagen und von den Mitgliedern bestätigt.
    Darf ich das Protokoll einsehen oder muss ich es sogar ‚f.d.R.‘ gegenzeichnen? Was geschieht ggf. wenn ich, bei gewährter Einsicht, evtl. Unstimmigkeiten feststelle weiter mit dem Protokoll?
    Erbitte Rückantwort- DANKE!

    hbaumann hbaumann

    Zuerst einmal sollten Sie einen Blick in Ihre Satzung werfen. Dort ist normalerweise geregelt, wer die Protokolle der Mitgliederversammlung unterschreiben muss. Üblicherweise ist das der Protokollführer (Schriftführer) und der Versammlungsleiter. Wenn das in Ihrem Verein auch so ist, dann müssen Sie selbstverständlich das Protokoll unterschreiben und haben dann natürlich auch das Recht, vorher noch Richtigstellungen vorzunehmen.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    Anzeige
    Spezialreport „Der große Satzungs-Check”

    „Der große Satzungs-Check“ führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Bestandteile, Rechtssprechungen und Formulierungen.

    Mit diesem Spezialreport erhalten Sie eine Fülle wertvoller Tipps und Informationen rund um die rechtssichere Formulierung Ihrer Vereinssatzung und erfahren, welche Regelungen zwingend erforderlich enthalten sein müssen und welche sinnvoll und empfehlenswert sind. Zudem bekommen Sie zahlreiche Formulierungsbeispiele, Checklisten und Schnellübersichten.

    Jetzt mehr erfahren »
Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.