Recht Kassenprüfer

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 6 months von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden ClaudiaBernhard

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben seit kurzem neue Kassenprüfer. Sie prüfen die Kasse von 2015 und 16. Jetzt wollen sie Unterlagen von vorher, also ab 2006 (Vereinsgründung). Bis 2014 sind diese abgeschlossen und bis 31.12.2014 auch vom Finanzamt abgenickt. Muss ich den Prüfern diese Unterlagen und inwieweit dürfen sie diese zur Prüfung heranziehen? Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Beste Grüße

    Claudia Bernhard

    Kein Profilbild vorhanden Bernibaer

    Um Ihre Aufgaben zu erfüllen, sind die Kassenprüfer berechtigt, in alle Geschäftsunterlagen des Vereins Einsicht zu nehmen. Sie haben außerdem ein umfassendes Auskunfts- und Informationsrecht.

    Auszug aus Vereinswissen

    Gruß Bernibaer

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Im Grunde können die Kassenprüfer auch zurückliegende Jahre Prüfen. Jedoch macht dies keinen Sinn, denn sicherlich wurde der seinerzeitige Vorstand entlastet. Damit sind die Vorstände der vergangenen Jahre „aus dem Schneider““.“

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