Rechtssicherheit wenn das Abstimmungsergebnis nicht der Satzung entspricht

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 3 months von  kuddel.
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    Die Mitglieder in unserem Verein haben eine unterschiedliche Stimmenverteilung, die sich aus der Mitglieder ergeben.
    In der Satzung steht, dass das Stimmrecht nur ungeteil ausgeübt werden kann.
    Bei einer geheimen Antragsentscheidung gab es eine ungültige Stimme, da ein Wahlzettel nicht ausgefüllt war.

    Ist damit die Entscheidung über diesen Antrag hinfällig?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Ihre Frage ist leider etwas unverständlich. Geht es hier um eine Abstimmung bei Stimmenübertragung oder eine Abweichung von der Satzungsregelung?

    H. Baumann

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    viele Dank für die schnelle Antwort.
    Es handelte sich hierbei um eine Abweichung von der Satzungregelung,
    da ein Mitglied nicht wie in der Satzung festgeschrieben, nicht ungeteil sein Stimmrecht ausgeübt hat.

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Wenn bestimmte Mitglieder laut Satzung mehrere Stimmen haben und die Satzung vorschreibt, dass es keine Stimmenteilung gibt, spielt ein nicht abgegebener oder ungültiger Stimmzettel keine Rolle. Laut § 32 BGB werden nur die gültigen Stimmen gezählt. Die Abstimmung müsste daher gültig sein.

    H. Baumann

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