Rücktritt Kassenverwalter

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 7 months von  hbaumann.
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden TSVSponsheim

    Der Kassenverwalter unseres Vereins ist mit sofortiger Wirkung zurück getreten. Muß bei der Übernahme der Kasse etc. ein Kassenprüfer anwesend sein? Vielen Dank

    hbaumann hbaumann

    Muss nicht, kann aber!

    Der Kassenwart ist auf jeden Fall verpflichtet, alle Unterlagen, inkl. einer evtl. vorhandenen Barkasse, ordnungsgemäß an seinen Nachfolger – und wenn es den noch nicht gibt – an den Restvorstand zu übergeben. Weigert er sich, können gegen ihn Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, falls dadurch der Verein in Schwierigkeiten gerät. Das könnte z.B. sein, dass der Verein Probleme bekommt, seine Steuererklärung abzugeben, weil Unterlagen fehlen.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.