Was wenn der Kassenprüfer es nicht gemerkt hat?

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 months, 2 weeks von  Patrick B..
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  • Kein Profilbild vorhanden Patrick B.

    Eine theoretische Frage: was ist wenn ich als Kassierer/-in im Kassenbuch falsche Werte eintrage, zum Beispiel höhere Beträge für Ausgaben als in der Rechnung. Der Kassenprüfer prüft es, merkt nichts, berichtet auf der Jahreshauptversammlung, dass alles korrekt ist, und es findet die Entlastung des Vorstandes statt. Ich habe schönen Gewinn gemacht. Alles natürlich nur ein ausgedachtes Szenario, dass allerdings möglich sein könnte. Bin ich nun fein raus aus der Sache? Oder wie sieht das rechtlich aus. Der Kassierer hat alles geprüft, nichts gemerkt, und ich habe meine Entlastung. Was Bedeutet diese Entlastung?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Bezüglich der haftungsbefreienden Wirkung der Entlastung des Kassenwarts ist von erheblicher Bedeutung, ob eine Kassenprüfung durchgeführt wurde oder nicht. Findet die Kassenprüfung statt und der Kassenbericht wurde als richtig und vollständig bestätigt, kann die Mitgliederversammlung den Kassenwart entlasten. Daraufhin können keine Ansprüche mehr gegenüber dem Kassenwart geltend gemacht werden, auch wenn sich nachträglich Fehler im Kassenbericht herausstellen. In diesem Fall können jedoch etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kassenprüfer geltend gemacht werden.
    Quelle: https://www.vereinswelt.de/mitglieder-entlasten-kassenwart#:~:text=Was%20bedeutet%20die%20Entlastung%20des,wor%C3%BCber%20die%20Entlastung%20erfolgen%20soll.

    Kein Profilbild vorhanden Patrick B.

    Danke für die Antwort, ist sehr informativ. So wie es aussieht bin ich als Kassiert somit rechtlich abgesichert. Wie sieht es aber aus mit dem Geld was ich mit der Aktion erwirtschaftet habe. Kann ich es behalten? Ich habe vor alle Augen den Verein Geld „geklaut“, und es gibt keine Konsequenzen für mich? Ich muss das Geld nicht mal zurück geben?

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