Einzugsermächtigung
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Die Einzugsermächtigungen Ihrer Mitglieder erleichtern Ihnen die Beitragsabwicklung enorm

Das gilt insbesondere auch bei der Anhebung von Mitgliedsbeiträgen. Auch wenn eine Einzugsermächtigung nach jedem Zahlungstermin widerrufen werden kann: Beim Beitragseinzug im Lastschriftverfahren sind die Beitragsrückstände mit Abstand am geringsten.

Soweit noch nicht vorhanden, gehört in Ihre Vereinssatzung beziehungsweise Beitragsordnung eine Regelung, die Ihre Mitglieder verpflichtet, sich am Lastschriftverfahren zu beteiligen und Ihrem Verein eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Es empfiehlt sich, den Aufnahmeantrag so zu gestalten, dass dort immer auch noch Platz für den Vordruck einer Einzugsermächtigung ist. So verhindern Sie, dass Sie später der Einzugsermächtigung „hinterherlaufen“ müssen.

Dieses bietet sich insbesondere dann an, wenn die Hinweise auf die Beiträge und Kontaktadresse beispielsweise bereits in einem Vereinsprospekt oder einem Flyer enthalten sind. Aber auch das ist möglich: Sie drucken die Einzugsermächtigung auf einem gesonderten Blatt ab.

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