Auszahlungszeitpunkt der Ehrenamtspauschale?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 4 months von  hbaumann.
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    Kann ich die Ehrenamtspauschale für 2012 auch noch in diesem Jahr (2013) auszahlen?

    hbaumann hbaumann

    Nein! Es gilt immer der Zeitpunkt des Geldzuflusses. Da die Ehrenamtspauschale in der Steuererklärung angegeben werden muss, kann sie nur in dem Jahr berücksichtigt werden, wo der Empfänger das Geld erhalten hat.

    Es hat auch keinen Sinn, hier zu manipulieren, da das Finanzamt im Falle einer Nachprüfung ja ganz schnell anhand der Einzahlungsbelege bzw. der Kontoauszüge des Empfängers das Datum erkennen kann.

    Beim nächsten Mal also aufpassen und das Geld rechtzeitig überweisen.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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