Übungsleiter-Freibetrag

Mit dem am 6. März 2013 vom Bundesrat verabschiedeten Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes ist eine für viele Vereine erfreuliche Neuerung im Bezug auf die Übungsleiterpauschale verbunden! Dieser Steuerbetrag wird rückwirkend zum 1. Januar 2013 von bislang 2100€ auf 2400€ angehoben. Der so genannte Übungsleiter-Freibetrag ist jedoch an konkrete Voraussetzungen geknüpft. Nur wenn alle Voraussetzungen auch tatsächlich erfüllt werden, findet der Übungsleiter-Freibetrag Anwendung.

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