Ehrenmitglied im Kleingartenverein

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 8 months von  Brocky.
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  • Kein Profilbild vorhanden Brocky

    Bin Schriftführer in einem Kleingartenverein und wurde kürzlich zum Ehrenmitglied ernannt. Kann ich weiter im Vorstand bleiben? Habe ich noch Stimmrecht?

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo Brocky,
    es kommt darauf an, was in Ihrer Satzung steht.
    Die Satzung kann Ehrenmitgliedschaften als besondere Form der Mitgliedschaft definieren – ähnlich wie Fördermitgliedschaften.
    Regelt die Satzung es dann nicht anders, haben die Ehrenmitglieder alle Rechten und Pflichten eines Mitglieds.
    Ist es bei Ihnen so, können Sie natürlich auch den Posten eines Schriftführers ausführen. Sie drücken damit aus, dass Sie sich auch als Ehrenmitglied aktiv in den Verein einbringen wollen.
    Auch haben Sie in diesem Fall Stimmrecht im Vorstand.
    Gruß
    mops

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    Kein Profilbild vorhanden Brocky

    danke! unsere Satzung sieht zwar die Ehrenmitgliedschaftvor, aber ohne weitere Erläuterung.

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