Fristen für eine Außerordentliche Mitgliederversammlung

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 3 years, 3 months von  Redaktions-Team Vereinswelt.
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  • Kein Profilbild vorhanden aronwilly

    Gibt es eine Frist in der eine Außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden muss? Wenn z.B. eine Minderheit Ende November (28.11.16) eine Außerordentliche Mitgliederversammlung zur Abwahl des Vorstands fordert. Der Amtierende Vorstand diese am 12.12.16 zum 4.1.17 einberufen. Frist für die Einberufung ist ca. 14 Tage. Einige der Mitglieder die, die Außerordentliche Mitgliederversammlung gefordert haben haben sich aber aus dem Verein zum Jahresende abgemeldet, da sie der Meinung waren der Vorstand würde die Versammlung nicht durchführen. Hätte die Versammlung früher stattfinden müßen (zeitnah)?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Wenn die Satzung nichts anderes bestimmt, gelten für eine außerordentliche MV die gleichen Voraussetzungen wie für eine ordentliche. Das betrifft dann auch die Ladungsfristen. Wenn der Vorstand durch ein Minderheitenbegehren aufgefordert wird, eine MV einzuberufen, muss er dass unter Berücksichtigung der Ladungsfrist zum nächstmöglichen Zeitpunkt tun.Ob ein früherer Termin als der 4. Januar möglich war, kann ich nicht beurteilen. Möglicherweis stand ja der Versammlungsraum nicht eher zur Verfügung. Falls Sie eine bewusste Verschleppung des Termins vermuten, müssten Sie das beweisen können.Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können: https://lp.vereinswelt.de/shop/handbuch-fuer-den-vereinsvorsitzenden/. Baumann

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    Kein Profilbild vorhanden Redaktions-Team Vereinswelt

    Hallo Zusammen,

    der nachfolgende Artikel klärt zusätzlich über außerordentliche Mitgliederversammlungen auf:

    https://www.vereinswelt.de/ausserordentliche-mitgliederversammlung

    Viel Spaß bei der weiteren Vereinsarbeit!

    Ihr Redaktions-Team Vereinswelt

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