Kassenprüfer

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 7 months von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Gille

    Ist es erforderlich auf der Jahreshauptversammlung für 2022 im Jahr 2023 die Wahl neuer Kassenprüfer für das Vereinsjahr ab 2023 in der Einladung zur JHV mit einem extra Tagesordnungspunkt zu erwähnen oder kann das unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ abgehandelt werden?

    Mit freundlichen Grüßen
    Gille, Vereinsvorsitzender

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Ganz klar muss der Punkt „Wahl der Kassenprüfer“ in der Tagesordnung zur Einladung aufgeführt sein!
    BGB §32 (1) Satz 2 sagt eindeutig aus, dass nur bekannt gemachte Themen auf einer MV beschlossen werden können.
    Nur was in der Einladung aufgeführt ist kann beschlossen werden.
    Ein abhandeln unter Verschiedenes ist somit nicht möglich.

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