SEPA- Lastschrift

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years von  hbaumann.
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    Wer muss die SEPA Lastschriften für einen Verein unterschreiben? Sind nur die Unterschriften zulässig, die beim Kreditinstitut hinterlegt sind oder kann das auch ein Mitarbeiter unterschreiben? Bei Unterschrift des Mitarbeiters, wer haftet bei eventuellem Missbrauch?

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    Üblicherweise unterschreiben diejenigen, die auch die Bankvollmacht haben. Das ist aber nicht immer praktisch, deshalb kann der vertretungsberechtigte Vorstand auch andere Personen schriftlich bevollmächtigten – z.B. einen Buchhalter, der nicht zum Vorstand gehört.

    Schatzmeister aktuell
    Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
    http://lp.vereinswelt.de/shop/schatzmeister-aktuell/?sid=317215

    H. Baumann

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