Wahl zum Kassenprüfer zulässig

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 months, 2 weeks von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden ulvia

    Hallo,
    Darf ein Mitglied des erweiterten Vorstands, ist also nicht im Vereinsregister eingetragen, als Kassenprüfer gewählt werden?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    NEIN!
    Ein Kassenprüfer darf nicht zugleich Mitglied im Vorstand sein.
    Kassenprüfer sind von der MV gewählt und haben die Aufgabe die Geschäfte des Vorstandes auf steuerlicher Richtigkeit und auf satzungsgemäße Ausgaben usw. zu prüfen. Dabei ist es unerheblich ob derjenige dem BGB §26-Vorstand oder dem erweiterten Vorstand angehört. Vorstand ist Vorstand!

    Damit würde sich ja der Vorstand selbst prüfen.

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