Gehört der Umbau des Vereinsheims zum ideellen oder zum Geschäftsbereich?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 8 months von  hbaumann.
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    Ich sitze gerade über der Steuererklärung für die Körperschaftssteuer und weiß leider nicht in welche Kategorie (ideeller Bereich oder Geschäftsbetrieb) ich die Umbaukosten für unser Vereinsheim stecken soll. Kann mir dabei jemand weiterhelfen?

    hbaumann hbaumann

    Wenn das Vereinsheim ausschließlich für die satzungsmäßigen Vereinszwecke (Büro, Geschäftsstelle, Versammlungen, Schulungen usw.) genutzt wird, können die Mittel für den Umbau dem ideellen Bereich entnommen werden. Auch eine kleine Versorgungseinrichtung (Kantine) für Ihre Mitglieder ist unschädlich.

    Wenn Sie allerdings z.B. eine öffentliche Gaststätte darin betreiben, müssen Sie die Kosten splitten. Ein Teil kann dem ideellen Bereich entnommen werden und der Anteil für die Gaststätte dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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