Pflichten scheidender Kassenwart

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 4 years, 5 months von  Ginsengh.
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  • Kein Profilbild vorhanden Ginsengh

    Hallo,
    wenn ein scheidender Kassenwart von der MV entlastet wurde (er also sämtliche Unterlagen im Original ausgehändigt hat), kann dann der Vorstand im Nachgang verlangen, alle den Verein betreffenden Unterlagen (die ja eigentlich übergeben worden sind) zu vernichten und dies per Unterschrift zu bestätigen? Dies würde ja indirekt unterstellen, dass der Kassenwart eben nicht alle Unterlagen ausgehändigt hat. Wie ist es mit Kopien, die der ehemalige Kassenwart angefertigt hat?
    Die explizite Frage lautet: Kann der ehemalige Kassenwart nach seiner Entlastung zu dieser Unterschrift verpflichtet werden?

    Vielen Dank für die Hilfe, Ginsengh

    Tom Tom

    Zunächst einmal ist der scheidende Kassenwart verpflichtet alle, auch handschriftliche und private Aufzeichnungen, die mit dem Amt zu tun haben auszuhändigen. Die betrifft natürlich auch Kopien.
    Aber hier müssen Sie zunächst gegenüber dem scheidenden Kassenwart vertrauen. Sie haben keine rechtliche Handhabe dies zu kontrollieren. Sollten später Unterlagen auftauchen und Sie können die Herkunft zum alten Kassenwart nachweisen, können Sie ggf rechtlich vorgehen. Dies insbesondere, wenn dem Verein durch die Nichtherausgabe ein Schaden entstanden ist.
    Überdies können Sie selbstverständlich ein Übergabeprotokoll fertigen, in dem z.B. festgehalten ist, dass der Kassenwart alle Unterlagen (Auflistung aller übergebenen Dokumente/Ordner u. Gegenstände) ausgehändigt hat und der scheidende Kassenwart für die vollständige Übergabe und der Empfänger für den Empfang quittiert.

    Kein Profilbild vorhanden Ginsengh

    Vielen Dank, das hilft mir schon sehr!

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