ideller Bereich in der Vereinsbuchführung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 2 months von  hbaumann.
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden petra1

    Bei einem Todesfall gibt der Verein eine Anzeige in der Zeitung auf. Gibt es eine Möglichkeit, die Vorsteuer daraus geltend zu machen?
    im IDELLEM BEREICH gibt es ja keine Steuerpflicht.
    Ist die Verbuchung dieser Rechnung im Zweckbetrieb möglich, um die Vorsteuer erstattet zu bekommen?

    hbaumann hbaumann

    Wie wollen Sie denn begründen, dass Sie eine Traueranzeige im Zweckbetrieb verbuchen. Das geht nicht. Die Bezahlung hat aus dem Ideellen Bereich zu erfolgen.
    Außerdem könnten Sie Vorsteuer ja nur ziehen, wenn Sie auch Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.