Mitgliedsbeitrag

Vereinen steht es frei, ob Sie von Ihren Mitgliedern einen festgelegten Beitrag erheben wollen. Im Falle eines festen Beitrags, ist der Verein dazu verpflichtet dies in der Satzung vorab zu regeln. Dabei kommt es darauf an, die Beitragspflicht so detailliert wie nötig, aber trotzdem so allgemein wie möglich zu regeln, um nicht schon bei jeder noch so geringfügigen Veränderung (z. B. Erhöhung des Mitgliedsbeitrags) gleich eine Satzungsänderung herbeiführen zu müssen.

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Lastschriftverfahren

Die Einzugsermächtigungen Ihrer Mitglieder erleichtern Ihnen die Beitragsabwicklung enorm Das gilt insbesondere auch bei der Anhebung von Mitgliedsbeiträgen. Auch wenn eine Einzugsermächtigung nach jedem Zahlungstermin widerrufen werden kann: Beim... weiterlesen ›