Vereinsgründung/ Gründungsmitglied

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 7 months von  Eclectic_Theatre.
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  • Kein Profilbild vorhanden Lisa55

    Hallo,
    welche Aufgaben bzw. Rechte oder Pflichten habe ich als Gründungsmitglied eines Vereins ? Muß ich Gründungsmitglied sein um in den Vorstand gewählt zu werden ?

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo Lisa,
    für die Gründung eines Vereins sind mindestens sieben Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter drei sinken. Als erstes müssen die Gründungsmitglieder eine Satzung erstellen und diskutieren.
    Zusätzlich können Vereinsordnungen (z.B. Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung) erstellt werden, die Detailregelungen umfassen.
    Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen.
    Dort wird die Vereinsordnung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und
    der Vorstand gewählt. Gewählt wird der Vorstand von den anwesenden Gründungsmitgliedern. Da nur Gründungsmitglieder anwesend sind, wird der Vorstand auch nur aus Gründungsmitgliedern bestehen.
    Die Gründungssatzung muss von mindestens sieben Gründungsmitgliedern , nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben werden.
    In den Vorstand können Sie als Gründungsmitglied natürlich gewählt werden
    Gruß
    mouche

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    Kein Profilbild vorhanden Eclectic_Theatre

    Und wenn man nach der Vereinsgründung dem Verein beitritt, dann also kein Gründungsmitglied ist, darf man bei der nächsten Wahl genauso in den Vorstand gewählt werden 😉

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