Kann ein Vorstandmitglied 2 Ämter ausüben

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 7 months von  HVW2006.
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    Es wurde die Frage an mich gestellt ob ein Vorstandsmitglied auch zwei Ämter ausüben darf?

    z. B. 1. Vorstizender/e auch Kassenwart

    hbaumann hbaumann

    Entscheidend ist, was in der Satzung steht:

    Schreibt die Satzung vor, dass der Vorstand z.B. aus 3 Personen besteht (dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart), ist eine Personalunion nicht möglich, da ansonsten die Anzahl von drei Personen unterschritten würde.

    Nennt die Satzung allerdings nur die einzelnen Posten (z.B. 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender und Kassenwart) ohne eine absolute Personenzahl festzulegen, ist eine Personalunion möglich.

    Bei der Übernahme mehrerer Vorstandsämter durch eine Person müssen in einem mehrgliedrigen Vorstand dennoch stets so viele Personen vorhanden sein, dass die juristische Vertretung gewährleistet ist. Wenn der Vorstand z.B. nur aus dem 1. und 2. Vorsitzende besteht, die immer gemeinsam handeln müssen, ist die Vertretungsbefugnis nicht mehr vorhanden, wenn beide Posten in einer Person zusammengelegt würden. Das Vier-Augen-Prinzip wäre nicht mehr gegeben.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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    Okay, vielen Dank. Damit kann ich jetzt was anfangen.

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