Rücktritt & Auflösung

Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Daneben kann aber auch ein Zeitraum in der Satzung festgelegt werden, wodurch die Auflösung dann automatisch erfolgt. Ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglieder können wiederum jederzeit von ihrem Amt zurücktreten – gesetzt den Fall, dass dem Verein ausreichende Zeit eingeräumt wird, das Amt neu zu besetzen.