Rücktritt & Auflösung

Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Daneben kann aber auch ein Zeitraum in der Satzung festgelegt werden, wodurch die Auflösung dann automatisch erfolgt. Ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglieder können wiederum jederzeit von ihrem Amt zurücktreten – gesetzt den Fall, dass dem Verein ausreichende Zeit eingeräumt wird, das Amt neu zu besetzen.

Erfahren Sie hier und in unseren separaten Artikeln alles zum Thema Rücktritt des Vorstands und Auflösung des Vereins!

Vereinsvorsitzende – Folgen eines Rücktritts

Die Frage, welche Folgen ein Rücktritt hat, ist mehr als berechtigt. Schließlich kann der Rücktritt der oder des 1. Vorsitzenden einen Verein im ungünstigsten Fall sogar in die Handlungsunfähigkeit stürzen. Dann nämlich, wenn die Satzung... weiterlesen ›

Der Nachwuchs für den Vorstand fehlt?

Der Turn- und Sportverein Benediktbeuern-Bichl (TSVBB) steht vor der Auflösung. Es fehlt Nachwuchs für den Vorstand. Vereine im Loisachtal kennen die Problematik: Die große Verantwortung in der Vereinsspitze lastet oft schwer. Nur wenige Mitglieder... weiterlesen ›