Erweiterter Vorstand

Beim erweiterten Vorstand im Verein handelt es sich nicht um den BGB-Vorstand nach §26 – allerdings erfüllt er verschiedene Aufgaben, die ihm durch die Vereinssatzung zugeschrieben werden. So können seine Funktionen sowohl interne Führungsaufgaben umfassen, als auch Angelegenheiten, die für gewöhnlich durch Beschlussfassung geregelt werden.

Erfahren Sie hier und in unseren separaten Artikeln alles zum Thema erweiterter Vorstand im Verein!

Schriftführer: Mehr als nur ein Protokollant

Der Schriftführer tritt für die Vereinsmitglieder in erster Linie in Erscheinung, wenn Mitgliederversammlungen stattfinden. Meist übernimmt der Schriftführer die Rolle des Protokollführers. Der Zuständigkeitsbereich eines Schriftführers reicht... weiterlesen ›

Jugendwart im Verein – Aufgaben & Funktion

Jugendliche langfristig an den Verein zu binden, ist nicht leicht. An einem Vorstandskollegen, der sich ganz speziell darum kümmert, die Sparten und Abteilungen übergreifende Jugendarbeit zu managen, führt kein Weg (mehr) vorbei. In vielen Vereinen... weiterlesen ›

Beisitzer im Verein: Bedeutung, Funktion und Aufgaben

Flexibilität wird in unserer modernen Welt in nahezu allen Bereichen großgeschrieben. Wer als Arbeitnehmer, Vereinsmitglied oder in einer anderen Tätigkeit anpassungsfähig ist, gilt als professionell. Durch seine persönliche Einstellung hat er... weiterlesen ›

Entgeltfortzahlung: Minijobber Anspruch

"In unserem Mehrsparten-Sportverein ist eine ganze Reihe von Trainern tätig. Die meisten von ihnen beschäftigen wir auf 450-Euro-Basis. Einige sind selbstständig. Ende Februar hat uns jetzt die Grippewelle voll erwischt. Viele Trainer waren krank.... weiterlesen ›

Gesamtvorstand

Der Gesamtvorstand ist von dem BGB-Vorstand zu unterscheiden Der Gesamtvorstand, oftmals auch als erweiterter Vorstand bezeichnet, ist nicht Vorstand im Sinne des Gesetzes (§ 26 BGB). Er nimmt lediglich die Funktionen wahr, die nach der Satzung... weiterlesen ›