Vorstandswahl im Verein

Der gesetzliche Vorstand eines Vereins kann aus unterschiedlichen Gründen fehlen, zum Beispiel aufgrund seines Rücktritts oder seiner Abberufung. Da jeder Verein aber auf einen gesetzlichen Vertreter, einen Vereinsvorstand, angewiesen ist und der erweiterte Vorstand und Notvorstand dieses Amt nur bedingt bekleiden können, muss der neue Vorstand im Rahmen einer Vorstandswahl bestellt werden.

Bei der Wahl des Vereinsvorstandes besitzen Vereine viele Freiheiten. Das BGB gibt jedoch die Rahmenbedingungen vor, die für eine transparente und korrekte Vorstandswahl zu erfüllen sind. Abweichende Vorgaben sowie die generellen Regularien der Vorstandswahl sind in der Satzung des Vereins zu regeln. Die Wahl des Vereinsvorstandes findet im Rahmen der Mitgliederversammlung statt. In der Regel erfolgt die Entscheidung, welcher Kandidat das Amt des Vorstands antritt, durch die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder. Es können jedoch auch mehrere Vorstandsmitglieder ins Amt berufen werden.

Erfahren Sie hier und in unseren separaten Artikeln alles zum Thema Vorstandswahl, Rücktritt des Vorstands und Auflösung des Vereins!

Was tun, wenn ein Vorstandsmitglied ausscheidet?

Ein Fall, wie er immer wieder vorkommen kann. Aus dem mehrgliedrigen (= mehrköpfigen) Vorstand scheiden ein oder mehrere Mitglieder vorzeitig aus. Zum Beispiel, weil sie ihr Amt niedergelegt haben oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der... weiterlesen ›

Verein ohne Vorstand – was nun?

Wenn es bei den turnusmäßigen Wahlen kein neuer Kandidat antritt, bleibt der Alte im Amt, bis ein neuer gefunden und gewählt wird. Oder bleibt der Verein ohne Vorstand? Klare Antwort: Im Normalfall nein. Es sei denn, die Satzung Ihres... weiterlesen ›