Geschäftsführender Vorstand

Wie groß der Vorstand eines Vereins auch immer ist, Vorstand im Sinne des Gesetzes (§ 26 BGB) ist nur der BGB-Vorstand. Um diesen von den übrigen Vorstandsmitgliedern abzugrenzen, wird er in Vereinssatzungen oftmals als geschäftsführender Vorstand bezeichnet. Um Missverständnissen vorzubeugen, empfiehlt es sich dringend, die Begriffe in der Satzung klar zu definieren

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Vergütung an den Vorstand zahlen: ja oder nein?

Als Vorstand eines eingetragenen Vereins genießen Sie einen gewissen Haftungsschutz.  Es gilt der Grundsatz: Erst haftet der Verein - und nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz auch der Vorstand. Doch bei der Zahlung einer Vergütung an den... weiterlesen ›