Können Seminar- und Übernachtungskosten vom Verein bezahlt werden?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 10 months von  i_cziudaj.
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  • Kein Profilbild vorhanden Ingrid

    Wir sind ein gemeinnütziger Verein und möchten Seminare durchführen.

    1) darf der V erein die Seminarkosten (Trainer, Materialkosten etc.) und bei mehrtägigen Seminaren die Übernachtungskosten übernehmen?

    2) Dürfen den Seminarteilnehmern die Fahrtkosten erstattet werden?

    Danke im voraus für die Antwort.
    Ingrid

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo Ingrid,
    Ein Vorstandsbeschluss für die Erstattung von Aufwendungen an den Vorstand, an Vereinsmitglieder, Sportler, Übungsleiter oder Helfer muss von der Mitgliederversammlung genehmigt werden und sollte in die Satzung eingetragen werden.
    1. Übernachtungskosten können nach Kostenrechnung oder pauschal mit 20 Euro je Übernachtung erstattet werden.
    Bei unentgeltlichen freiwilligen Tätigkeiten für den Verein muss eine Erstattung angemessen sein. Pauschale Erstattungen sollten sich nach der Höhe der tatsächlichen Kosten richten.
    2. Fahrkosten können in tatsächlicher Höhe bzw. mit 0,30 Euro je gefahrener Kilometer berücksichtigt werden.
    Gruß
    I.C.

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