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Webinar „Gemeinnützigkeitsrecht — die wichtigsten Regeln“

Wie Sie korrekt vorgehen, um die Gemeinnützigkeit Ihres Vereins zu schützen und den Fiskus auf Ihrer Seite zu wissen
Findet statt am 31.07.2024, 17:30 Uhr
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Grundlegende Regelungen des Gemeinnützigkeitsrechts: Im Rahmen des Webinars werden wir die grundlegenden Regelungen des Gemeinnützigkeitsrechts detailliert besprechen und insbesondere die Grundsätze der Selbstlosigkeit (§ 55 AO), der Ausschließlichkeit (§ 56 AO) und der Unmittelbarkeit (§ 57 AO) genau beleuchten. Zeitnahe Mittelverwendung, Rücklagenbildung, Mittelweitergabe: Auch praktische Fragen, zum Beispiel zur zeitnahen Mittelverwendung, zur Rücklagenbildung und zur Mittelweitergabe an andere Organisationen, werden wir erörtern. Kooperationsmöglichkeiten nach dem neuen Gemeinnützigkeitsrecht: Ein weiterer wichtiger Punkt werden die Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Vereinen nach dem neuen Gemeinnützigkeitsrecht sein. Auch für Ihre individuellen Fragen werden wir uns während des Live-Webinars viel Zeit nehmen. Sie erhalten sofort rechtssichere Antworten und Handlungsempfehlungen. 

Produktvorteile

  • 120 Minuten unentbehrliches Wissen
  • Rechtssichere Antworten persönlich von Ihrem Referenten Rechtsanwalt Michael Röcken auf Ihre individuellen Fragen
  • Praxisnahe Handlungsanleitungen
  • Wertvolle Tipps für Ihre Vereinsarbeit
  • Die Aufzeichnung des Live-Webinars sowie die Inhalte der Präsentation zum Nachlesen als PDF im Anschluss per E-Mail
  • Direkter Draht zum Webinar-Service – vor, während und nach der Veranstaltung – unter webinar@vereinswelt.de oder per Telefon: 0228 9550 220
  • Teilnahmebescheinigung als Nachweis Ihrer Weiterbildung

Über den Autor

Michael Röcken

Ist selbstständiger Rechtsanwalt in Bonn und berät fast ausschließlich Vereine und Verbände auf dem Gebiet des Vereins- und Verbandsrechts, des Gemeinnützigkeitsrechts sowie des Arbeitsrechts. Gleichzeitig leitet er einen Verband als Geschäftsführer. Er ist Verfasser zahlreicher vereinsrechtlicher Publikationen, schreibt für das „Handbuch für VereinsVorsitzende“ und ist als Referent tätig.

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