Mitgliedsausschluss

Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein ist gesetzlich nicht geregelt. Im Rahmen der Vereinsautonomie steht es den Vereinen aber frei, auch darüber Regelungen zu treffen. Der Ausschluss aus dem Verein ist die schwerste Vereinsstrafe. Die Zulässigkeit und die Gründe für den Ausschluss müssen in der Vereinssatzung eindeutig und unmissverständlich geregelt sein.

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