Eine Hand hält ein rotes Herz. Rechts steht das Wort "SPENDEN" in Weiß.

Spenden: Arten, Verwendung und rechtliche Grundlagen

Spenden sind für viele Vereine eine unverzichtbare finanzielle Grundlage, um ihre Ziele und Projekte erfolgreich umzusetzen. Doch welche Arten von Spenden gibt es eigentlich? Wie unterscheiden sich diese und wie dürfen sie verwendet werden? Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob es einen Unterschied macht, ob Sie dem Verein Geld, Gegenstände oder Ihre Zeit spenden? Und wie stellt der Verein sicher, dass Ihre Spende auch tatsächlich für den gewünschten Zweck eingesetzt wird? In diesem Artikel erfahren Sie alles über die verschiedenen Spendenarten, ihre steuerlichen Aspekte und die Bedeutung einer korrekten Spendenverwendung im Verein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Geld-, Sach-, Aufwands- und Vergütungsspenden sind steuerlich abzugsfähig – sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Achtung: Reine Leistungs- oder Zeitspenden (ohne vorherigen Vergütungsanspruch) sind nach § 10b Abs. 3 EStG ausdrücklich nicht steuerlich absetzbar.
  • Präzise Einordnung: Vereine müssen die Art der Spende korrekt dokumentieren, um die Gemeinnützigkeit nicht durch fehlerhafte Spendenbescheinigungen zu gefährden.
  • Zweckbindung: Zweckgebundene Spenden unterliegen einer strikten Verwendungspflicht, während freie Spenden flexibler für satzungsgemäße Zwecke genutzt werden können.

Welche Spendenarten gibt es?

 Es gibt verschiedene Arten von Spenden, die sich in ihrer Form und ihrem Zweck unterscheiden. Diese Spendenarten sind für die Vereinsarbeit wichtig und unterliegen häufig spezifischen rechtlichen und steuerlichen Regelungen.  

Die korrekte Unterscheidung der verschiedenen Spendenarten ist für Vereine besonders wichtig, da sie sicherstellen müssen, dass Spendenbescheinigungen ordnungsgemäß ausgestellt werden. Diese Bescheinigungen sind notwendig, damit Spender ihre Zuwendungen in ihrer Steuererklärung geltend machen können, was steuerliche Vorteile bringt. Vereine müssen also genau wissen, welche Art von Spende vorliegt, um die Bescheinigung korrekt auszufüllen und rechtlich abgesichert zu sein. Hier sind die wesentlichen Spendenarten im Detail: 

Geldspenden 

Geldspenden sind die klassische Form der Zuwendung. Hierbei überweist der Spender dem Verein einen Geldbetrag, der zur Förderung der Vereinsziele verwendet wird. Wichtiger Praxis-Tipp: Für Geldspenden bis zu einem Betrag von 300 Euro ist keine formale Spendenbescheinigung erforderlich. Hier genügt der sogenannte „vereinfachte Zuwendungsnachweis“, beispielsweise ein PC-Ausdruck der Buchungsbestätigung oder ein Kontoauszug, zusammen mit einem Beleg des Vereins (z. B. Infoblatt) über die Gemeinnützigkeit und den Verwendungszweck.

Praxisbeispiel für Geldspenden: Der „Bildungsverein Zukunft“ plant die Renovierung eines alten Klassenzimmers, um es für neue Workshops zu nutzen. Herr Müller, ein engagierter Unterstützer, spendet 5.000 Euro an den Verein. Der Betrag wird für den Kauf neuer Möbel und die Renovierungskosten verwendet. Der Verein stellt Herrn Müller eine Spendenquittung aus, die er für seine Steuererklärung nutzen kann. 

Sachspenden 

Sachspenden umfassen materielle Güter wie Kleidung, Geräte oder Fahrzeuge. Der steuerlich absetzbare Wert richtet sich bei Privatpersonen nach dem aktuellen Marktwert (Gemeiner Wert). Achtung bei Sachspenden aus dem Betriebsvermögen: Unternehmer müssen beachten, dass die Entnahme von Gegenständen aus dem Betrieb in der Regel als „unentgeltliche Wertabgabe“ der Umsatzsteuer unterliegt. Diese Steuerlast muss der Spender an das Finanzamt abführen, was den finanziellen Gesamtvorteil der Spende mindern kann. Der Verein muss den Wert der Sachspende zudem gewissenhaft dokumentieren.

Praxisbeispiel für Sachspenden: Der „Umweltkreis e.V.“ benötigt dringend neue Pflanzen für ein Aufforstungsprojekt. Die Gärtnerei „Grüner Daumen“ spendet dem Verein 200 Setzlinge im Wert von insgesamt 1.500 Euro. Der Verein verwendet die Pflanzen, um ein leerstehendes Grundstück zu begrünen. Die Gärtnerei erhält vom Verein eine Spendenbescheinigung, die den Wert der Sachspende dokumentiert und für steuerliche Zwecke verwendet werden kann. 

Aufwandsspenden 

Aufwandsspenden entstehen, wenn Vereinsmitglieder oder Helfer ihre Auslagen, die im Rahmen der Vereinstätigkeit entstehen, nicht vom Verein erstattet bekommen, sondern darauf verzichten. Ein Beispiel wäre, wenn ein Mitglied Fahrtkosten, Verpflegung oder Materialkosten selbst trägt und auf die Erstattung dieser Kosten verzichtet. Der Verzicht auf die Erstattung gilt als Spende und kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn er schriftlich festgehalten wird. 

Praxisbeispiel für Aufwandsspenden: Max, ein Mitglied eines Sportvereins, übernimmt freiwillig die Organisation eines Charity-Laufs. Während der Veranstaltung trägt er persönliche Aufwendungen für Verpflegung und Material in Höhe von 200 Euro. Max verzichtet auf die Erstattung dieser Kosten durch den Verein, und der Betrag wird als Aufwandsspende betrachtet. Der Verein stellt ihm eine Zuwendungsbestätigung aus, die Max bei der Steuererklärung einreicht, um die Auslagen steuerlich abzusetzen. 

Vergütungsspenden 

Bei der Vergütungsspende verzichtet ein Helfer oder Dienstleister auf eine vertraglich vereinbarte Vergütung (z. B. Honorar) zugunsten des Vereins. Auch hier gilt die strenge Regel der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Der Verein muss zum Zeitpunkt des Verzichts liquide genug sein, um das Honorar theoretisch auszahlen zu können. Der Vergütungsanspruch muss zudem ernsthaft vereinbart worden sein. Der zeitnahe, schriftliche Verzicht auf die Auszahlung ist die Basis für die steuerlich wirksame Spendenbescheinigung. Nur so wird vermieden, dass das Finanzamt von einer unzulässigen „Gefälligkeitsbescheinigung“ ausgeht.

Praxisbeispiel für eine rechtssichere Vergütungsspende (Aufwandsverzicht): Der „Vereinsförderungsbund“ engagiert den Coach Herrn Müller für einen Workshop. Damit die steuerliche Anerkennung im Jahr 2026 greift, schließen beide Parteien vorab einen schriftlichen Honorarvertrag über 500 Euro ab. Zudem muss der Verein nachweisen können, dass er zum Zeitpunkt der Vereinbarung finanziell in der Lage gewesen wäre, das Honorar tatsächlich auszuzahlen. Nach der Durchführung des Workshops erklärt Herr Müller schriftlich seinen Verzicht auf die Auszahlung. Erst durch diesen bewussten Verzicht auf einen bestehenden Rechtsanspruch wird die Leistung zur abzugsfähigen Vergütungsspende. Der Verein stellt eine Spendenbescheinigung aus, und Herr Müller kann den Betrag als Sonderausgabe geltend machen. Wichtig: Hätte Herr Müller den Workshop von Beginn an ohne Honorarvereinbarung „einfach so“ gehalten, wäre dies eine steuerlich nicht absetzbare Zeitspende.

Leistungsspenden 

Leistungsspenden liegen vor, wenn der Spender eine Dienstleistung oder Arbeit unentgeltlich für den Verein erbringt, die normalerweise kostenpflichtig wäre. Beispiele dafür sind Handwerksarbeiten, Beratungsdienste oder künstlerische Leistungen. Anders als bei den anderen Spendenarten sind Leistungsspenden in der Regel nicht steuerlich absetzbar, da hier keine Geldflüsse oder direkte materielle Werte entstehen, die steuerlich anerkannt werden könnten. 

Praxisbeispiel für Leistungsspenden: Der „Tierhilfe e.V.“ benötigt eine neue Website und der Webdesigner, Frau Schmidt, bietet ihre Dienste kostenlos an, obwohl sie normalerweise 2.000 Euro für ein solches Projekt berechnen würde. Diese unentgeltliche Leistung wird als Leistungsspende betrachtet. Frau Schmidt kann diesen Betrag nicht steuerlich absetzen, da es sich um eine unentgeltliche Dienstleistung handelt, die keinen direkten Geldfluss oder materiellen Wert für die Steuererklärung darstellt. Der Verein erhält so eine wertvolle Website ohne die üblichen Kosten. 

Infografik: Spendenarten

Welche Arten von Spendenaktionen gibt es? 

Die langfristig abgesicherte Finanzierung des Vereins ist entscheidend dafür, dass der Verein neue Ideen und Projekte umsetzen und eine starke Bindung zu seinen Mitgliedern aufrechterhalten kann. Deshalb gehören das Gewinnen von Sponsoren und das Organisieren von Spendenaktionen zu den zentralen Aufgaben jedes Vereins. Doch welche Arten von Spendenaktionen gibt es? Hier sind einige der gängigsten Spendenaktionen für Vereine: 

Online-Spendenaktionen

  • Crowdfunding: Eine Online-Plattform wird genutzt, um Spenden für ein bestimmtes Projekt zu sammeln. Diese Methode wird oft über soziale Medien beworben, um möglichst viele Menschen zu erreichen. 
  • Spendenaufrufe über Social Media: Vereine nutzen ihre Social-Media-Kanäle, um direkt zu Spenden aufzurufen und auf ihre Arbeit aufmerksam zu machen. 

Benefizveranstaltungen 

  • Benefizkonzerte oder -events: Künstler treten zugunsten des Vereins auf, und die Einnahmen aus dem Event kommen dem Verein zugute. 
  • Charity-Dinner oder Galas: Ein elegantes Event, bei dem die Teilnehmer Spenden leisten, oft in Form von Eintrittsgeldern oder direkten Spenden. 
  • Sportveranstaltungen: Veranstaltungen wie Spendenläufe, Turniere oder Fahrradtouren. 

    Steuerrechtlicher Hinweis: Hier muss strikt zwischen dem ideellen Bereich (echte Spenden) und dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterschieden werden. Startgelder, für die eine Teilnahme ermöglicht wird, sind in der Regel keine Spenden, da eine Gegenleistung (die Teilnahme am Turnier) vorliegt. Nur freiwillige Zahlungen ohne jegliche Gegenleistung können mit einer Spendenbescheinigung quittiert werden.

Mitgliedschaften und Patenschaften 

  • Fördermitgliedschaften: Personen oder Unternehmen werden Fördermitglieder des Vereins und leisten regelmäßige finanzielle Beiträge. 
  • Patenschaften: Spender übernehmen die regelmäßige finanzielle Unterstützung für ein spezifisches Projekt oder ein Mitglied des Vereins. 

Sponsorenläufe und -aktionen 

  • Sponsorenlauf: Teilnehmer suchen Sponsoren, die pro Kilometer oder Runde einen Betrag spenden. 

    Wichtige Abgrenzung: Erhält der Sponsor eine werbliche Gegenleistung (z. B. Logoplatzierung auf der Vereinswebseite oder Firmennennung in der Stadionzeitung), handelt es sich steuerlich um Sponsoring-Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder im Zweckbetrieb. Eine Spendenbescheinigung darf in diesem Fall nicht ausgestellt werden. Spendenbescheinigungen sind nur zulässig, wenn die Zahlung rein altruistisch und ohne Werbevorteil für den Geldgeber erfolgt.
  • Challenges: Eine besondere Herausforderung oder Aufgabe wird mit einer Spendenaktion verbunden, bei der Spenden für das Durchführen der Aufgabe gesammelt werden. 

Klassische Spendensammlungen 

  • Straßensammlungen: Freiwillige sammeln auf öffentlichen Plätzen Geldspenden, häufig durch Sammeldosen oder das Aufstellen von Spendenboxen.

    Rechtlicher Hinweis: Beachten Sie, dass Straßensammlungen in Deutschland in der Regel genehmigungspflichtig sind. Je nach Bundesland ist eine Erlaubnis nach dem Sammlungsgesetz oder eine kommunale Sondernutzungserlaubnis beim zuständigen Ordnungsamt erforderlich. Planen Sie hierfür ausreichend Vorlaufzeit ein.
  • Haussammlungen: Vereinsmitglieder gehen von Tür zu Tür, um Spenden zu sammeln und den Verein vorzustellen. 

Tipp

Ein Vereinsjubiläum oder Sommerfest bietet die ideale Bühne für ein Spenden-Event. Seien Sie jedoch steuerrechtlich präzise: Bieten Sie Gewerbetreibenden die Möglichkeit, Tische zu „kaufen“ (inkl. Bewirtung oder Werbefläche), handelt es sich in der Regel um Sponsoring oder eine Einnahme im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb – nicht um eine steuerfreie Spende. Hierfür muss eine ordnungsgemäße Rechnung mit Ausweis der Umsatzsteuer (sofern nicht Kleinunternehmer) erstellt werden; eine Spendenbescheinigung für den „Kaufpreis“ ist unzulässig und kann zur Spendenhaftung führen. Nur Beträge, die über den reinen Wert der Gegenleistung hinausgehen und freiwillig gegeben werden, können ggf. als Spende behandelt werden.

Spendensammlungen planen und umsetzen: Schritt-für-Schritt Anleitung 

Eine erfolgreiche Spendensammlung erfordert mehr als nur gute Absichten – sie benötigt eine sorgfältige Planung und Umsetzung. Damit Ihr Verein das Potenzial seiner Spendenaktionen voll ausschöpfen kann, ist es wichtig, strategisch vorzugehen und alle Aspekte von der Zielsetzung bis zur Nachbereitung zu berücksichtigen. In den folgenden zehn Schritten erfahren Sie, wie Sie eine Spendenaktion gezielt planen und erfolgreich umsetzen. 

1. Ziele festlegen 

Definieren Sie klar, wofür die Spenden benötigt werden. Legen Sie fest, welches Projekt oder welche Aktivität mit den gesammelten Spenden finanziert werden soll. Setzen Sie ein realistisches Spendenziel, das erreicht werden soll. Dies motiviert die Spender und gibt der Aktion eine klare Richtung. 

2. Potenzielle Spender analysieren 

Überlegen Sie, wer für Ihr Projekt spenden könnte – dies können Mitglieder, Unterstützer, Unternehmen oder die breite Öffentlichkeit sein. Passen Sie Ihre Ansprache und Kanäle an die Zielgruppe an, z.B. durch persönliche Ansprachen, E-Mails oder Social-Media-Kampagnen.

3. Spendenaktionen auswählen

 Entscheiden Sie, welche Art von Spendenaktion am besten zu Ihrem Verein und Ihrem Ziel passt. Binden Sie die Vereinsmitglieder aktiv in die Planung und Durchführung der Spendenaktion ein, um Engagement zu fördern. 

4. Budget und Ressourcen planen 

Erstellen Sie ein detailliertes Budget, das alle anfallenden Kosten der Spendenaktion abdeckt (z.B. Marketingmaterialien, Raummieten, Technikgebühren). Berücksichtigen Sie im Jahr 2026 auch Transaktionsgebühren für Online-Spendenportale und digitale Bezahlsysteme.

Wichtiger Hinweis zur Gemeinnützigkeit:

Achten Sie darauf, dass die Werbe- und Verwaltungskosten in einem angemessenen Verhältnis zum Spendenertrag stehen. Eine zu hohe Verwaltungskostenquote (Orientierungswert der Finanzverwaltung oft max. 30 %) kann den Status der Gemeinnützigkeit gefährden. Transparenz in der Mittelverwendung ist hier das oberste Gebot.

5. Spendenaktionen durch Storytelling und verschiedene Kanäle bewerben 

Erzählen Sie die Geschichte hinter Ihrem Projekt und erklären Sie, warum die Spenden wichtig sind. Emotionale Geschichten können Menschen stärker motivieren, zu spenden. Bewerben Sie Ihre Spendenaktion über verschiedene Kanäle wie Social Media, E-Mail-Newsletter, lokale Medien und Ihre Vereinswebsite. 

6. Dankbarkeit zeigen 

Bedanken Sie sich regelmäßig bei Ihren Spendern und halten Sie diese über den Fortschritt der Aktion und die Verwendung der Spenden auf dem Laufenden. In diesem Beitrag zum Thema Danksagung für Spenden an den Verein erhalten Sie wertvolle Tipps, wie Sie sich souverän bedanken und ein gutes Dankesschreiben für Ihre Spender verfassen. 

7. Partnerschaften und Netzwerke nutzen 

Kooperieren Sie mit lokalen Unternehmen, die Ihre Aktion unterstützen können – sei es durch finanzielle Spenden, Sachspenden oder als Multiplikatoren. Dabei ist jedoch die steuerliche Abgrenzung zwischen Sponsoring und Spende essenziell: Eine Spende erfolgt ohne Gegenleistung und berechtigt zum Ausstellen einer Zuwendungsbesttigung. Sponsoring hingegen ist ein Leistungsaustausch (z. B. Logoplatzierung), der umsatzsteuerpflichtig sein kann.

Profi-Tipp

Nutzen Sie die seit diesem Jahr auf 50.000 Euro erhöhte Freigrenze fr wirtschaftliche Geschftsbetriebe (Stand: Februar 2026). Solange Ihre Bruttoeinnahmen aus Sponsoring und anderen wirtschaftlichen Ttigkeiten darunter bleiben, fallen keine Krperschaft- und Gewerbesteuern an. Aktivieren Sie zudem das Netzwerk Ihrer Vereinsmitglieder, um gezielt als Botschafter neue Untersttzerkreise zu erschlieen.

8. Spendenaktionen gut organisieren 

  • Einsatzpläne erstellen: Erstellen Sie detaillierte Pläne für die Durchführung der Aktion, einschließlich Zeitplänen, Aufgabenverteilungen und Zuständigkeiten. 
  • Rechtliche Rahmenbedingungen beachten: Achten Sie darauf, alle rechtlichen Vorgaben, z.B. bezüglich Spendenbescheinigungen oder Genehmigungen für Veranstaltungen, einzuhalten. 

9. Ergebnisse messen und auswerten 

  • Spendenbetrag regelmäßig überprüfen: Verfolgen Sie während der Aktion, wie viel bereits gespendet wurde, und passen Sie Ihre Strategie gegebenenfalls an. 
  • Erfolg evaluieren: Nach der Aktion sollten Sie analysieren, was gut gelaufen ist und was verbessert werden könnte, um zukünftige Spendenaktionen noch erfolgreicher zu gestalten. 

10. Langfristige Spenderbindung aufbauen 

  • Regelmäßige Kommunikation: Halten Sie Kontakt zu Ihren Spendern und informieren Sie sie über die Entwicklung des Projekts und neue Aktivitäten im Verein. 
  • Dankbarkeit zeigen: Senden Sie persönliche Dankesnachrichten und laden Sie Spender zu Vereinsveranstaltungen ein, um die Bindung zu stärken und eine langfristige Unterstützung zu fördern. 

11. Kreativität und Innovation fördern 

Seien Sie offen für neue und kreative Spendenaktionen, die aus dem Rahmen fallen und Aufmerksamkeit erregen. Bitten Sie nach der Aktion um Rückmeldungen von Teilnehmern und Spendern, um die Erfahrungen zu verbessern und den Erfolg künftiger Aktionen zu steigern. 

Tipp

In diesem Beitrag zum Thema Spenden sammeln erfahren Sie weitere Hinweise, was Sie im Bezug zu Spenden vom Verein stets beachten sollten.  

Wie darf ein Verein die Spenden verwenden?

Ein Verein darf Spenden grundsätzlich nur für den Zweck verwenden, für den sie gegeben wurden. Dies ist insbesondere bei gemeinnützigen Vereinen von Bedeutung, da sie an die Satzungszwecke gebunden sind. Wichtige Neuerung ab 2026: Die Freigrenze für die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung wurde auf 100.000 Euro Jahreseinnahmen angehoben. Vereine unterhalb dieser Schwelle profitieren von einem erheblichen Bürokratieabbau, da die strikte Zwei-Jahres-Frist für sie entfällt.

Liegen Ihre Einnahmen ber dieser Grenze, mssen Mittel weiterhin grundstzlich innerhalb der folgenden zwei Kalenderjahre verwendet werden. Unabhngig von der gesetzlichen Erleichterung sollten Sie jedoch die Erwartungshaltung Ihrer Spender im Blick behalten, die meist eine unmittelbare Frderung der Projekte wünschen.

Zweckgebundene Spenden 

Wenn eine Spende ausdrücklich für einen bestimmten Zweck gegeben wird (z. B. für ein bestimmtes Projekt oder eine bestimmte Maßnahme), darf sie nur für diesen Zweck verwendet werden. Der Verein muss sicherstellen, dass die Spende ausschließlich für den angegebenen Verwendungszweck eingesetzt wird. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Spende zurückgegeben oder der Spender um eine Zweckänderung gebeten werden. 

Praxisbeispiel für zweckgebundene Spenden: Der Wohltätigkeitsverein „Lichtblick“ erhält eine Spende von 1.000 Euro mit der Vorgabe, das Geld für die Renovierung eines Kinderheims zu verwenden. Der Verein stellt eine Spendenbescheinigung aus, die bestätigt, dass die Spende zweckgebunden verwendet wird. Diese Bescheinigung dient dem Spender als Nachweis beim Finanzamt zur steuerlichen Absetzbarkeit. 

Freie Spenden 

Bei Spenden ohne Zweckbindung kann der Verein diese für satzungsgemäße Zwecke verwenden. Das bedeutet, die Spende muss im Einklang mit den Zielen des Vereins eingesetzt werden, wie sie in der Satzung festgelegt sind. 

Verwendung bei Gemeinnützigkeit 

Gemeinnützige Vereine dürfen Spenden ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (§§ 52 bis 54 AO) verwenden. Eine zweckwidrige Nutzung, etwa zur privaten Bereicherung einzelner Mitglieder, führt unmittelbar zum Entzug der Steuerbegünstigung. Wichtig für die Dokumentationspflicht: Entgegen landläufiger Meinung ist eine Spendenquittung lediglich ein Beleg für den Erhalt der Mittel. Der rechtssichere Nachweis über die tatsächliche Verwendung erfolgt gegenüber dem Finanzamt durch eine lückenlose Buchführung, die Aufbewahrung aller Ausgabenbelege sowie eine detaillierte Mittelverwendungsrechnung im Rahmen des Jahresabschlusses.

Transparenz und Nachweis 

Der Verein ist verpflichtet, Spenden transparent zu verwalten und nachzuweisen, dass sie korrekt verwendet wurden. Bei zweckgebundenen Spenden sollte der Verein sicherstellen, dass die Verwendung dokumentiert ist, um gegenüber den Spendern Rechenschaft ablegen zu können. 

Rücklagenbildung 

Vereine können Mittel in Rücklagen einstellen, um finanzielle Stabilität für die Zukunft zu sichern. Dabei wird rechtlich zwischen verschiedenen Formen unterschieden:

  • Zweckgebundene Rücklagen (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 AO): Diese sind für konkrete, zeitlich absehbare Vorhaben gedacht, wie etwa eine Dachsanierung oder die Anschaffung eines Vereinsbusses.
  • Freie Rücklagen (§ 62 Abs. 1 Nr. 3 AO): Hier darf der Verein jährlich bis zu ein Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung sowie bis zu 10 % der sonstigen Mittel (z. B. Spenden und Mitgliedsbeiträge) zuführen, um ein allgemeines finanzielles Polster aufzubauen.

Wichtige Info

Durch das Steueränderungsgesetz wurde die Bürokratie für kleinere Vereine massiv abgebaut. Liegen die jährlichen Gesamteinnahmen unter 100.000 Euro, entfällt die strikte Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung (zuvor 45.000 Euro).

Das bedeutet, dass kleine Vereine ihre Mittel nicht mehr zwingend innerhalb von zwei Jahren ausgeben müssen, was eine deutlich flexiblere Finanzplanung und den unbürokratischen Aufbau von Rücklagen ermöglicht.

Verstoß gegen die Regelungen 

Wenn ein Verein Spenden zweckwidrig verwendet, kann dies rechtliche Konsequenzen haben, insbesondere den Verlust der Gemeinnützigkeit oder rechtliche Ansprüche der Spender auf Rückzahlung der Spende. 

FAQs: Häufig gestellte Fragen zum Thema Spenden im Verein

Die Spendenbescheinigung (offiziell: Zuwendungsbestätigung) stellt der Verein dem Spender aus, damit dieser die Spende in seiner Steuererklärung als Sonderausgabe absetzen kann. Der Freistellungsbescheid ist hingegen ein Dokument des Finanzamts an den Verein. Er ist der Beweis, dass der Verein als gemeinnützig anerkannt ist und somit überhaupt erst das Recht hat, Spendenbescheinigungen auszustellen.
Hier muss differenziert werden: Grundsätzlich sind Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine steuerlich abziehbar (§ 10b Abs. 1 EStG). Aber: Das gilt nicht für Vereine, die primär Freizeit- und Erholungszwecke verfolgen (z. B. Sportvereine, Musikvereine, Kleingartenvereine oder Karnevalsvereine). Beiträge an Vereine, die kulturelle, wissenschaftliche oder mildtätige Zwecke fördern, können hingegen wie Spenden behandelt werden.
Nein. Sponsoring basiert auf dem Prinzip „Leistung und Gegenleistung“ (z. B. Geld gegen Logo-Präsenz). Da der Sponsor eine werbliche Gegenleistung erhält, fehlt die für eine Spende erforderliche Unentgeltlichkeit. Für Sponsoring darf keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden; der Verein muss stattdessen eine Rechnung (ggf. mit Umsatzsteuer) legen.
Grundsätzlich gilt das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung (innerhalb von zwei Jahren). Aber: Seit 2026 sind Vereine mit Einnahmen unter 100.000 € von dieser strikten Nachweispflicht befreit.
Nein. Die Bescheinigung dient dem Spender für dessen Steuererklärung. Der Verein muss die Verwendung intern über die Buchhaltung und eine Mittelverwendungsrechnung belegen.
Ja, bis zu 10 % der jährlichen Spendeneinnahmen dürfen gemäß § 62 AO der freien Rücklage zugeführt werden, um das Vereinsvermögen langfristig zu sichern.