Als Bürgerverein sind wir Träger der freien Jugendarbeit und betreiben einen Jugendtreff. Diesbezüglich sind 7 Jugendliche Übungsleiter als Betreuer tätig.
Um die Aufwandsentschädigung an die anderen Jugendtreffs in der Gemeinde anzupassen, im positiven Sinn, wurden am 20.03. Änderungsverträge versandt, die auch, bis auf einen unterschrieben zurück kamen.
Bei dem einen Vertrag der noch fehlt, wurde die Betreuerin mehrfach angesprochen und auch zweimal schriftlich auf den ausstehenden Änderungsvertrag hingewiesen.
Letztmalig heute mit Fristsetzung zum 30.06.
Wenn ich Richtig liege, bedeutet es doch, dass wenn der Änderungsvertrag nicht unterschrieben zurück gegeben wir, das die Dame ihren Job los ist.
Sehe ich das so richtig? Und welche anderen Möglichkeiten gäbe es evtl. noch.
Für eine schnelle Antwort bedanke ich mich im Voraus.