Satzung Verein

Vereinssatzung: Bedeutung, Inhalte & Besonderheiten

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Die Vereinssatzung ist für Ihre tägliche Arbeit grundlegend bedeutend. Die genaue Struktur und die spezifischen Regelungen können jedoch von Verein zu Verein variieren.

In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles, was Sie über die Satzung wissen müssen und geben Tipps wie sie diese individuell und rechtssicher an die Bedürfnisse Ihres Vereins anpassen können – Schritt für Schritt erklärt, mit Extra-Tipps und Praxisbeispielen.

Welche Bedeutung hat die Vereinssatzung?

Die Vereinssatzung ist von zentraler Bedeutung, da sie die Grundregeln und Bestimmungen für den Verein festlegt. Sie schafft Transparenz und bietet eine klare Struktur, um die Organisation zu führen. Zudem erleichtert sie die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern und dient als Grundlage für die rechtliche Anerkennung des Vereins. Es handelt sich somit um die Verfassung des Vereins.

Da jeder Verein eine Satzung haben muss, ist die Erstellung der Satzung bereits erforderlich, um einen Verein zu gründen. Bei Bedarf kann die Vereinssatzung zu einem späteren Zeitpunkt geändert oder angepasst werden. Schließlich verändert sich das Vereinsleben und somit können Inhalte verändert und an neue digitale Anforderungen der Vereinsarbeit angepasst werden. Satzungsänderungen erfordern in der Regel einen Beschluss der Mitgliederversammlung und müssen beim zuständigen Registergericht angemeldet werden. Bei einer Satzungsänderung ist es wichtig, dass die neue Satzung den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Was muss in der Vereinssatzung stehen?

Satzungen von Vereinen – gleich, ob gemeinnützig oder nicht – müssen bestimmte Mindestinhalte vorweisen. Dazu zählen Angaben zu folgenden Themen und wie sie diese in Ihrem Verein handhaben wollen:

Einberufung der Mitgliederversammlung:

  • Welche formale Voraussetzung gibt es für die Einberufung der Mitgliederversammlung?
  • Anzahl und ungefähre zeitliche Lage der „ordentlichen“ Mitgliederversammlung(en)
  • Umstände für Einberufung einer „außerordentlichen“ Mitgliederversammlung

Zusammensetzung des Vereinsvorstand:

  • Funktionen und Aufgabenverteilung des Vereinsvorstandes
  • Dürfen Minderjährige/Nichtmitglieder zum Vorstand gewählt werden?
  • Wie viele Vorstände darf es höchstens oder mindestens geben?

Ein- und Austritt von Mitgliedern:

  • Regelungen zum Ein- und Austritt von Mitgliedern sowie Mitgliedsvoraussetzungen (z.B. Wohnsitz)

Pflicht zur Beitragszahlung:

  • Wenn die Mitgliedschaft kostenpflichtig ist, sollte vermerkt sein, ob es sich um einen laufenden oder einmaligen Mitgliedsbeitrag handelt.

Vereinsname & Vereinssitz:

  • Die Mitglieder können über den offiziellen Namen des Vereins frei entscheiden.
  • Der Ort, an dem die Vereinsverwaltung ansässig ist, wird festgehalten (idR die jeweiligen Gemeinden)

Eintragung ins Vereinsregister:

Vereinszweck:

  • Die satzungsmäßigen, gemeinnützigen oder ideellen Ziele des Vereins werden beschrieben

Finanzen:

  • Regelungen zur Finanzführung, Buchführung und Rechnungsprüfung.

Bei diesen Erfordernissen handelt es sich um die unverzichtbaren Mindestvoraussetzungen für die Satzung. Es ist von Bedeutung, dass die Vereinssatzung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und alle notwendigen Informationen enthält, um die rechtliche Grundlage für die Tätigkeiten des Vereins zu schaffen. Zudem muss die Satzung von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet sein.

Achtung

Seit dem 1.1.2015 muss es in der Satzung verankert sein, wenn der Vorstand nicht nur ehrenamtlich arbeitet. Verantwortlich ist eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch.Ganz neu ist die Sache dann aber doch nicht. Denn auch schon bisher brauchte es eine Satzungsgrundlage, wenn der Vorstand nicht nur „ehrenamtlich“ tätig sein sollte. Nur war diese nicht so ausdrücklich im BGB verankert. Die entsprechende Gesetzespassage finden Sie in § 27 Abs. 3 Satz 2 BGB. Sie wurde bzw. wird neu eingefügt.Die Zahlung von Vergütungen an den Vorstand ist ab 01.01.2015 nur erlaubt, wenn die Satzung dies ausdrücklich erlaubt.

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Welche Satzung benötigen gemeinnützige Vereine?

Dass Sie die im BGB festgelegten Mindesterfordernisse für eine Satzung berücksichtigen, sichert Ihnen noch nicht die Anerkennung als gemeinnütziger Verein. Es reicht dafür nicht aus, dass Ihr Verein tatsächlich gemeinnützige Zwecke verfolgt. Bereits aus der Satzung muss sich eindeutig ergeben, welche gemeinnützigen Zwecke konkret verfolgt werden und auf welche Art und Weise dies geschieht.

Dazu ist erforderlich, dass die Satzung bestimmte Klauseln enthält. Festgelegt sind die in der Mustersatzung für gemeinnützige Organisationen, die der Gesetzgeber in der „Anlage zu § 60 Abgabenordnung“ festhält. Mindestens aber genauso wichtig: Das Vereinsleben muss sich dann auch tatsächlich an der Satzung orientieren. Verstöße dagegen können die Gemeinnützigkeit kosten.

Diese Punkte gehören auf jeden Fall in die Satzung eines gemeinnützigen Vereins:

  • gemeinnützige Zwecke nach Anlage zu § 60 Abgabenordnung
  • angestrebte Maßnahmen, um diese zu verwirklichen
  • Festlegung der selbstlosen Tätigkeit
  • Vorgaben zur Mittelverwendung
  • keine Bevorzugung Einzelner

Die vollständigen Vorgaben aus steuerlicher Sicht ergeben sich aus der verbindlichen Mustersatzung zur Abgabenordnung (Anlage zur AO).

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Vereinsordnungen können Satzungen ergänzen

Vereinsordnungen können Regelungen für das Vereinsleben enthalten, welche die Satzung ergänzen. Sie dürfen der Satzung aber in keinem Fall wiederversprechen oder sie einschränken. Die Satzung bleibt das grundlegende rechtliche Dokument des Vereins. Die Vereinsordnung ist nicht rechtlich geregelt und kann leichter angepasst werden als eine Satzung. Somit können Sie Ihrem Verein mit Vereinsordnungen größtmögliche Handlungsfreiheit sichern.

Praxisbeispiel: Wenn die Satzung die Mitgliedschaft im Verein allgemein regelt, könnte eine Vereinsordnung spezifischere Mitgliedschaftsregelungen oder -pflichten enthalten, um den täglichen Betrieb zu erleichtern.

Achten Sie insgesamt auf eine zukunftsfähige Satzung

Machen wir uns nichts vor: die Herausforderungen, denen sich die kleinen und mittleren Vereine in Deutschland gegenübersehen, werden eher mehr denn weniger. Die Unterstützung durch die Kommunen hat in den vergangenen Jahren stark nachgelassen – und daran wird sich auch nichts mehr ändern, trotz der heute gemeldeten Rekordsteuereinnahmen. Der Nachwuchs wird nicht nur zahlenmäßig weniger, auch an seinem Zeitbudget wird extrem geknapst. Wer in die Nachmittags- oder Ganztagsschule geht, hat nicht mehr allzu viel Zeit für Aktivitäten im Verein.

Auch auf der anderen Seite der Alterspyramide sieht es nicht besser aus: Die Zahl der alten und sehr alten Menschen steigt und steigt – und damit auch die altersbedingten Vereinsaustritte.

Wie als Verein dem demographischen Wandel begegnen

Die einfache Antwort: Schauen, was die Menschen möchten. Welche Trends bewegen sie – und wie kann Ihr Verein davon profitieren? Grüner Sport für Ökobewusste? Zumba für Tanzwütige? Nachtsport für Berufstätige? Sonntagsangebote für Kinder, damit die Eltern mal frei haben?

Das Leben ist bunt und vielfältig. Und Vereine, die sich öffnen für Neues sind hier klar im Vorteil. Was prägt die Menschen in Ihrer Stadt / dem Einzugsgebiet Ihres Vereins? Was stößt woanders auf Begeisterung und könnte von Ihnen adaptiert werden? All das sind Fragen, die Sie einmal mit Ihren Vorstandskolleginnen und Kollegen diskutieren sollten. Denn die Antworten liefern möglicherweise Hinweise auf neue Betätigungsfelder Ihres Vereins – und damit für seine Zukunft.