1. Muss ein eingetragener Verein einen Haushaltsplan aufstellen, wenn es in der Satzung nicht erwähnt wird?
2.Kann der Vorstand, ohne Abstimmung der Mitglieder, kaufen was er für nötig hält, wenn kein Haushaltsplan aufgestellt wurde?
In der Satzung steht dazu: „Der Vorstand ist zum Eingehen von Verpflichtungen bis 2000 € berechtigt, soweit die Ausgaben gedeckt sind. Bei höheren Beträgen entscheidet die Mitgliederversammlung“



