Fragen & Antworten
preisgelder
Als Segelverein richten wir Regatten aus. Dürfen wir und wenn ja bis zu welcher Höhe Sach- oder Geldpreise den Regattagewinnern schenken (auch Vereinsmitgleder könnten Gewinner sein)?
Antworten & Kommentare
Hallo Herr Huerter,
ganz allgemein sind Sach- und Geldpreise als Regattagewinne in Ihrem Verein erlaubt. Auch Vereinsmitglieder können selbverständlich dabei Gewinner sein. Die Höhe der Preisgelder, die dabei ausgelobt werden hat keine Bedeutung. Sie muss sich, vor allen Dingen, vor allem, wenn Ihr Verein ein gemeinnütziger ist, nach den Kriterien der Angemessenheit richten. Ein dörflicher Anglerverein wird andere Preisgelder ausloben als ein Segelverein.
Ich hoffe, die Antwort hilft Ihnen weiter!
Inge Cziudaj
ganz allgemein sind Sach- und Geldpreise als Regattagewinne in Ihrem Verein erlaubt. Auch Vereinsmitglieder können selbverständlich dabei Gewinner sein. Die Höhe der Preisgelder, die dabei ausgelobt werden hat keine Bedeutung. Sie muss sich, vor allen Dingen, vor allem, wenn Ihr Verein ein gemeinnütziger ist, nach den Kriterien der Angemessenheit richten. Ein dörflicher Anglerverein wird andere Preisgelder ausloben als ein Segelverein.
Ich hoffe, die Antwort hilft Ihnen weiter!
Inge Cziudaj



