Fragen & Antworten
Spendenquittung für Sachspende
Wir veranstalten einen Flohmarkt und haben eine Sachspende erhalten. Der Spender möchte jetzt eine Quittung dafür. Wie muß ich jetzt vorgehen?
Antworten & Kommentare
Hallo zusammen,
Ich gehe davon aus, dass Sie als Mitglied eines gemeinnützigen Vereins Ihre Frage stellen.
Generell kann dann gesagt werden, dass jeder Sachspender von Ihnen eine Spendenquittung zur Einreichung beim Finanzamt erhalten kann.
Der gemeinnützige Satzungszweck Ihres Vereins wird durch einen Flohmarkt doch wohl erfüllt. Für eine Verwendung in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb kann nämlich keine Sachzuwendungsbestätigung erteilt werden.
Für das Ausstellen einer Spendenquittung speziell ist wichtig, dass der Wert der Sachspende, nämlich als Rechnungsbetrag zuzüglich Umsatzsteuer (Brutto-Rechnungsbetrag) angegeben wird. Dieser kann aus einer AfA-Tabelle notfalls ermittelt
werden, wenn keine Rechnung vorliegt.
Auf der Quittung muss die Sachspende aber auch nach Alter und Zustand bezeichnet werden.
Außerdem ist von dem Spender zu seiner Sachspende mitzuteilen, ob sie aus seinem Privatvermögen oder aus dem Betriebsvermögen stammt. Selbstverständlich, dass die Unterlagen, die zur Wertermittlung dienen, wie z.B. Kaufbelege und Quittungen, aufzubewahren sind.
Viel Erfolg bei Ihrem Flomarkt
Inge Cziudaj
te
Ich gehe davon aus, dass Sie als Mitglied eines gemeinnützigen Vereins Ihre Frage stellen.
Generell kann dann gesagt werden, dass jeder Sachspender von Ihnen eine Spendenquittung zur Einreichung beim Finanzamt erhalten kann.
Der gemeinnützige Satzungszweck Ihres Vereins wird durch einen Flohmarkt doch wohl erfüllt. Für eine Verwendung in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb kann nämlich keine Sachzuwendungsbestätigung erteilt werden.
Für das Ausstellen einer Spendenquittung speziell ist wichtig, dass der Wert der Sachspende, nämlich als Rechnungsbetrag zuzüglich Umsatzsteuer (Brutto-Rechnungsbetrag) angegeben wird. Dieser kann aus einer AfA-Tabelle notfalls ermittelt
werden, wenn keine Rechnung vorliegt.
Auf der Quittung muss die Sachspende aber auch nach Alter und Zustand bezeichnet werden.
Außerdem ist von dem Spender zu seiner Sachspende mitzuteilen, ob sie aus seinem Privatvermögen oder aus dem Betriebsvermögen stammt. Selbstverständlich, dass die Unterlagen, die zur Wertermittlung dienen, wie z.B. Kaufbelege und Quittungen, aufzubewahren sind.
Viel Erfolg bei Ihrem Flomarkt
Inge Cziudaj
te



