Der Vorstand eines Vereins, in dem ich Mitglied bin, verschickte kürzlich eine Rundmail. Im „CC“-Feld tauchten neben meiner E-Mail-Adresse als Empfänger der Mail weitere 100 Mails-Adressen der anderen Vereinsmitglieder auf. Eine schlimme Panne des Vorstands – mit Blick auf das Thema Datenschutz. Denn:
Wenn Sie eine E-Mail an mehrere Empfänger verschicken wollen, achten Sie unbedingt darauf, in welches Feld Sie die Adressen eintragen. Denn das übliche Vorgehen, einfach alle Empfänger im Adress- oder Cc-Feld aufzulisten, kann Sie beziehungsweise den Verein teuer kommen.
Setzen Sie nämlich alle Empfänger in das Adressfeld oder in das Cc-Feld, sind die Adressen für jeden Empfänger sichtbar. Doch das ist ein Verstoß gegen den Datenschutz, urteilten zuständige Behörden kürzlich: E-Mail-Adressen sind personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzrechts. Das heißt: Wenn Sie E-Mail-Adressen ohne das Einverständnis des Besitzers weitergeben, handeln Sie ordnungswidrig – und müssen sogar mit einem Bußgeld rechnen!
So machen Sie es richtig
Verwenden Sie offene E-Mail-Verteiler nur, wenn sämtliche Empfänger nachweisbar eingewilligt haben, dass ihre E-Mail- Adresse für Dritte sichtbar ist. In allen anderen Fällen senden Sie Rundmails an Ihre eigene Adresse – und setzen die eigentlichen Empfänger ins Bcc-Feld. Bcc heißt „Blindkopie“. Empfänger, die Sie in dieses Feld setzen, sind für die anderen unsichtbar.
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