1. Vorsitzender verstorben

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 7 months von  Tom.
Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden KARLORA

    Guten Tag

    Unser Verein hat einen Vortstand mit vier Mitgliedern:
    1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Kassier, Schriftführer

    Die Satzung sagt: „Vertretungsberechtigt sind je zwei Mitglieder der Vorstandschaft gemeinsam.“
    Weiter heißt es: „Der 1. Vorsitzende führt den Verein und repräsentiert ihn nach außen. Der stellvertretende Vorsitzende unterstützt den 1. Vorsitzenden und übernimmt im Verhinderungsfall auch Repäsentationsaufgaben.“

    Nun ist der 1. Vorsitzende verstorben. Der Stellvertreter nennt sich nun auch öffentlich Vorsitzender und meint, das das genügt.

    Welche Aufgaben haben die drei verbleibenden Vorstandsmitglieder tatsächlich?
    Wir meinen, dass sie schnellstmöglich dafür sorgen müssen, dass der Posten 1. Vorsitzenden neu besetzt wird.

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    „Welche Aufgaben haben die drei verbleibenden Vorstandsmitglieder tatsächlich?“
    Der Stellvertreter ist nun 1.Vorsitzender und übernimmt diesen Posten komplett.
    I.d.R. steht in vielen Satzungen auch, dass sich der Vorstand eine Geschäftsordnung gibt. In dieser sind konkret die Aufgaben der jeweiligen Mitglieder enthalten. Deer Kassierer und Schriftführer bleiben auf ihren Posten.
    Der jetzige Vorsitzende kann sich jetzt den Kassierer oder Schriftführer nehmen, um z.B. Verträge zu unterzeichnen bzw. den Kassierer um Geld anzuweisen.

    „Wir meinen, dass sie schnellstmöglich dafür sorgen müssen, dass der Posten 1. Vorsitzenden neu besetzt wird.“
    Wie oben beschrieben ist es nicht unbedingt möglich, so schnell wie möglich eine MV durch zuführen. Wenn es bereits einen Kandidaten in Aussicht habt, würde ich eine MV vorbereiten mit Vorschlag auf Entlastung des alten Vorstandes.

    Anzeige
    Spezialreport „Der große Satzungs-Check”

    „Der große Satzungs-Check“ führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Bestandteile, Rechtssprechungen und Formulierungen.

    Mit diesem Spezialreport erhalten Sie eine Fülle wertvoller Tipps und Informationen rund um die rechtssichere Formulierung Ihrer Vereinssatzung und erfahren, welche Regelungen zwingend erforderlich enthalten sein müssen und welche sinnvoll und empfehlenswert sind. Zudem bekommen Sie zahlreiche Formulierungsbeispiele, Checklisten und Schnellübersichten.

    Jetzt mehr erfahren »
    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Der 2. Vorsitzende ist immer noch der 2. Vorsitzende! So hat ihn die MV gewählt und er hat keine Befugnis dies eigenmächtig zu ändern!
    Der Posten das 1. Vorsitzenden ist unbesetzt. Um diesen Posten wieder zu besetzten ist eine Wahl notwendig. Entweder man wartet bis zur regulären Wahl, da der Vorstand bzw. der Verein ja noch handlungsfähig ist, oder man setzte eine außerordentliche MV mit Wahl des 1. Vorsitzenden an. Dort kann sich der 2. Vorsitzende ja offiziell zu Wahl stellen. Um des Wahlrhythmus beizubehalten kann die Amtszeit entsprechend verkürzt werden. Dies muss aber klar auf den Einladungen und vor der Wahl kommuniziert werden.

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.