Anmelden von Getränkeausschank und Kuchenverkauf

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 7 months von  Gismo.
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  • Kein Profilbild vorhanden Scherschanski

    Es geht um die Anmeldung von Verkäufen von Speisen und Getränken am Sportplatz oder auf sonstigen Sportveranstaltungen. Muss man diese Verkäufe irgendwo anmelden und wenn ja, welche Fristen sind vorhanden? Durch die jetzige Regelung durch das Gaststättengesetz auf Länderebene bin ich auf das Thema gestoßen. Wie war das vorher geregelt?

    Kein Profilbild vorhanden Gismo

    Hallo,
    bei uns in Rhl-Pf war im Rahmen des Gaststättengesetzes in 2010/11 eine Anmeldung/Genehmigung für alkoholhaltige Getränke erforderlich. Das zuständige Ordnungsamt/Stadtverwaltung hat für je 100 Sitzplätze ein Gebühr von 60,00 € gefordert. Wir haben daraufhin auf Bier,Wein u.ä. verzichtet. Viel Spass beim Vereinsfest wünscht Elvis

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